klare Fakten zum Musikrecht

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  • klare Fakten zum Musikrecht

    Nachdem in diesem Thread hier die Post abgegangen ist und mich – ich sag mal – geballtes Halbwissen im Blätterteig angesprungen hat, sehe ich mich genötigt mein Wissen mit Euch zu teilen, damit mal etwas Ruhe in die Sache kommt.


    Die Frage lautet: Welche Musik aus dem Internet darf man (im Internet) kostenlos verwenden?


    I) Rechtlage bis zum Beginn des Internetbooms



    Um diese Frage beantworten zu können muss ich erst etwas weiter ausholen und in der Zeit zu dem Punkt zurück reisen, an dem es Internetportale wie MyOwnMusic, Jamendo, Soundcloud und YouTube usw., aber auch ebenso die Creative Commons Lizenz noch nicht gab.
    Damals war die Sache recht klar und einfach geregelt, wer seine Musik veröffentlichen wollte, der hatte im Großen und Ganzen nur zwei Möglichkeiten.

    1) Die Veröffentlichung über eine Plattenfirma.
    2) Die private Veröffentlichung (z.B. indem man selbst eine gewisse Anzahl an CD hat pressen lassen).

    Bei Punkt 1 ging die Anmeldung des veröffentlichten Werkes bei der GEMA Hand in Hand mit einer Mitgliedschaft in der GEMA. Wir können also Punkt 1 als reine GEMA-Titel sehen.


    Bei Punkt 2 gibt es vier Varianten:
    2a) Die Veröffentlichung ohne dabei eine Art der Nutzungsbedingungen zu nennen und ohne Mitglied der GEMA zu sein.
    2b) Die Veröffentlichung mit einem Hinweis auf das eigene Copyright ohne dabei Mitglied der GEMA zu sein.
    2c) Die Veröffentlichung ohne dabei eine Art der Nutzungsbedingungen zu nennen, dabei aber Mitglied in der GEMA zu sein.
    2d) Die Veröffentlichung mit einem Hinweis auf das eigene Copyright, erweitert durch eine Mitgliedschaft in der GEMA und/oder der Anmeldung der veröffentlichten Titel bei der GEMA.


    An dieser Stelle der Hinweis:
    Die GEMA behandelt alle Titel die ein Mitglied während seiner Mitgliedschaft in welcher Form auch immer veröffentlicht und/oder öffentlich aufführt als GEMA-Titel. Auch wenn diese Titel nicht explizit einzeln bei der GEMA angemeldet wurden.

    Die bedeutet für die o.g. Punkte:
    Alle Titel unter den Punkten 1, 2c und 2d sind definitiv GEMA-Titel. Bei einer Nutzung der Titel im Fall von Punkt 2a und 2b muss nach bundesdeutschem Urheberrecht eine Erlaubnis der Urhebers (Autors, Musiker, etc.) vorhanden sein.


    Punkt 1 muss ich an dieser Stelle noch um zwei Unterpunkte ergänzen:

    1a) Veröffentlichung einer Coverversion
    Bei einer Coverversion bleiben alle Rechte beim Urheber/Autor (Komponist & Textdichter). Der Interpret der Coverversion bekommt "keine Tantieme von der GEMA" und kann auch nicht stellvertretend für den/die Autor(en) bestimmen, ob die veröffentlichte Coverversion kostenlos genutzt werden darf.

    1b) die Bearbeitung eines bei der GEMA angemeldeten Stückes
    Die Benutzung eines Samples aus einem GEMA-Titel oder das Umspielen einer Melodie ohne deren Charakter zu verändern, wird als Bearbeitung angesehen. Hier gilt: Wo keine Kläger, dort kein Richter. Wer also einen Titel unter seinem eigenen Namen (sagen wir mal Künstler A) veröffentlicht, in diesem Titel aber eine Bearbeitung eines bereits existierenden Titels eines Dritten (nennen wir ihn Künstler B) enthalten ist, so hat Künstler A (theoretisch) von Künstler B geklaut und kann dafür belangt werden. Wie gesagt, die Frage ist, ob Künstler B bzw. der Musikverlag der Künstler B vertritt die Bearbeitung im Stück von Künstler A erkennt und gegen Künstler A klagt.
    Bei einer offenkundigen Bearbeitung schaltet sich dann auch die GEMA mit ein:
    A) Die Melodie ist nachgespielt aber nicht genug verändert worden (bzw. unterschiedet sich nicht vom Original), deshalb gilt diese Bearbeitung quasi als Coverversion.
    B) Das Stück von Künstler A enthält ein Sample des Stücks von Künstler B und wird deshalb wie eine Vervielfältigung des Stückes des Künstlers B gesehen und nicht als eigenständiges Werk.
    In beiden Fällen gehen die Tantieme für das Stück von A an B, da dieser der rechtmäßige Urheber ist. (PERSÖNLICHE ANMERKUNG: Ein recht schwierige Situation in Zeiten in denen Samples an der Tagesordnung sind.)

    Beispiel für einen Fall in dem die Bearbeitung so dreist war, dass geklagt wurde. Somit wurde ein Plagiat daraus:
    ORIGINAL: youtube.com/watch?v=VdQY7BusJNU
    BEARBEITUNG (FÄLSCHUNG): youtube.com/watch?v=66PPq3oFVec
    Alex Christensen musste damals alle Tantieme für Feels in Heaven abdrücken.

    Beispiel für einen ganz miesen Fall, bei dem nicht geklagt wurde:


    Es bleibt unterm Strich (wie eingangs gesagt): Wo kein Kläger, dort kein Richter!




    II) Rechtslage nach dem Beginn des Internetbooms



    Mit Einsetzen des Internetbooms entstanden die ersten Plattformen auf denen Musik vermarktet wurde. (Dabei lasse ich illegale Angebote in dieser Rechtsbeschreibung absichtlich außen vor.)
    Die ersten Online-Marketing-Konzepte waren zum Großteil nicht erfolgreich und verschwanden auch recht schnell wieder. Erst mit iTunes wurden die ersten richtigen Schritte zur professionellen Vermarktung von Musik im Internet eingeleitet. Etwas früher kamen auch schon die ersten Videos auf YouTube welche rechtlich geschützte Musik enthielten. Hinzu kamen die ersten Portale, wie Jamendo oder Soundcloud, die es jedermann ermöglichten seine Musik bekannt zu machen.
    Ab diesem Zeitpunkt nahm das Chaos seinen Lauf, denn seitdem haben sich unterschiedliche Lizenzmodelle, unterschiedliche Vermarktungsmethoden und unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten in den neuen Medien von Musik entwickelt. Alle samt koexistieren mit dem früheren Veröffentlichungsmodell (Punkt 1 und 2). Alle samt entwickeln sich fortlaufend weiter und alle samt sorgen für immer mehr Unübersichtlichkeit im Djungle des Urheberrechtes.


    II)i) Internetportale
    Die Aussage „man darf die Musik vom Portal xy nutzen“ ist generell falsch, ebenso wie die Gegenaussage „man darf die Musik vom Portal xy nicht nutzen“. Der Versuch gewisse Portale mit nur einer gewissen Lizenz aufzuziehen ist gescheitert und war von Anfang an in Deutschland nicht rechtens.
    Dies bedeutet, dass man heute keinesfalls behaupten kann, dass z.B. alle Musik auf MyOwnMusic nicht für unkommerzielle Projekte genutzt werden darf. Ebenso wie die Gegenaussage, dass man generell alle Musik auf MyOwnMusic nutzen darf. Beide Aussagen sind falsch.
    Portale wie MyOwnMusic, Soundcloud, Jamendo usw. stellen nur die technischen Voraussetzungen zur Verfügung, damit Künstler ihre Titel dort veröffentlichen können. In den meisten Fällen haben die Künstler dann die Möglichkeit eine Lizenz für ihre Veröffentlichung anzugeben. Erst wenn sie dies nicht tun greift die Lizenzbestimmung welche in den AGBs des entsprechenden Internetportals hinterlegt ist.


    II)ii) Lizenz-Wirrwarr
    Die Gegebenheiten des Internets haben neue Lizenzmodelle zum Vorschein gebracht. Ganz vorne weg ist da die CC Creative Commons Lizenz. Aber selbst eine Veröffenlichung unter der GNU General Public License wäre theoretisch für ein Musikstück denkbar.

    Auch könnte ein Künstler/Urheber sich selbst eine Lizenz schreiben, diese sich also selber ausdenken.

    Erschwerend kommt zu den unterschiedlichen Lizenzmodellen hinzu, dass moderne Modelle, wie z.B. CC modular aufgebaut sind. Das heißt, der Künstler kann selbst bestimmen, in wie weit sein Werk genutzt, verändert und verbreitet werden darf.
    Ein sehr gutes Beispiel dafür findet man direkt auf der Website der CC Creative Commons Lizenz. Dort gibt es einen Lizenz-Konfigurator: creativecommons.org/choose/?lang=de

    II)iii) Wann muss bezahlt werden und was darf ich als Privatperson auf keinen Fall benutzen?
    1) GEMA-Titel dürfen als Privatperson ohne entsprechender (bezahlter) Lizenz von der GEMA nicht für das Internetradio genutzt werden.
    Ebenfalls darf ich GEMA-Titel nicht in z.B: YouTube-Videos benutzen und muss dort mit einem Content ID Treffer und im schlimmsten Fall mit der Löschung des Videos oder sogar meines gesamten Kanals rechnen. Dabei ist es nebensächlich, ob ich die Videos in meine Kanal monetarisiert habe oder nicht. Auch ein vollkommen privates Video ohne dazu geschalteter Werbung ist eine „öffentliche Aufführung“ und somit nicht rechtens.
    Hinzu kommt, dass manche Leute ein Musikstück für ihr Video „passend“ machen. Das kann ein Veränderung in der Geschwindigkeit oder das Zusammenschneiden einer längeren oder kürzeren Version sein. Beides fällt unter den oben bereits erklärten Begriff der Bearbeitung!
    2) Wenn die Art in der ich den entsprechenden Titel benutzen möchte, vom Urheber in seiner Lizenz als kostenpflichtig gekennzeichnet ist, dann muss ich auch zahlen, ansonsten mache ich mich strafbar. Jamendo ist in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen Musikstücke unter der CC Creative Commons Lizenz gebührenpflichtig für kommerzielle Projekte anzubieten. Viele andere sind nachgezogen. Somit gilt: Nutze ich gewisse Stücke nicht privat, so muss ich dafür eine Nutzungsgebühr entrichten.

    \/\/\/ - WEITER IM NÄCHSTEN POSTING - \/\/\/

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Mitch van Hayden ()

  • FAZIT Nr.1:
    Auf den bekannten und teilweise o.g. Internetportalen wird Musik unterschiedlicher Künstler unter ebenso unterschiedlichen Lizenzen angeboten. Wer auf der sicheren Seite sein will, der MUSS jeden einzelnen Titel selbst auf seine Lizenz prüfen.

    Beispiele:

    myownmusic.de/timo-klangfeld/play/?songid=418542
    Timo Klangfeld hat seinen Titel „Für die Ewigkeit“ auf MyOwnMusic unter der CC Lizenz mit der Einschränkung „Namensnennung“ veröffentlicht.
    Im Webradio darf dieser Titel also ohne weiteres gespielt werden. Die Namensnennung ist durch die Übertragung des ID-Tags gewährleistet. Auch für andere Projekte (selbst kommerzielle) darf man seinen Titel benutzen, solange man sich an die Namensnennung hält.

    myownmusic.de/RONZONO/play/?songid=418666
    Dagegen ist dieser Titel von Ronzono ohne die Festlegung einer Lizenz auf MyOwnMusic eingestellt worden. Hier gilt es zu prüfen, welche Bedingungen der Autor für die Veröffentlichung, Verbreitung und Aufführung seines Werkes vorgesehen hat. Ebenfalls muss geprüft werden, ob MyOwnMusic generell Lizenzbestimmung für solche Titel in seinen AGBs hat.
    Im Zweifel gilt hier: Alle Rechte liegen beim Urheber! Der Titel darf nicht weiter verbreitet oder aufgeführt werden. Genau dies muss, ggf. auch durch Kontaktaufnahme mit dem Urheber, geklärt sein.



    FAZIT Nr.2:
    Eigentlich wäre ich an dieser Stelle mit meinem Fazit Nr.1 soweit durch, wenn da nicht der Faktor Mensch wäre. Denn dieser Faktor macht bereits seit längeren alles viel komplizierter!

    die Probleme (Beispiele):


    1) Künstler A hat ein Stück unter CC Lizenz veröffentlicht, allerdings enthält sein Stück die Bearbeitung des Stückes eines Dritten (Künstler B). Rechtlich darf Künstler A keine Lizenz für ein Stück, dessen rechtlicher Autor/Urheber er nicht ist, vergeben. Die CC Lizenz ist somit ungültig und der Titel ist illegal.

    2) Künstler A hat ein Stück unter CC Lizenz veröffentlicht, welches er allerdings später bei der GEMA anmeldet. DOCH: Ein und dasselbe Werk kann nicht unter verschiedenen Lizenzmodellen veröffentlicht werden. Aktuell streiten sich die Gerichte darüber, welche Lizenz hier gültig ist.
    Wer dieses Werk zuvor unter der CC Lizenz erworben (heruntergeladen) hat und sich in gutem Glauben befindet, dieses rechtmäßig nutzen zu können, der befindet sich in Deutschland in einer kniffligen Rechtslage, bei der derzeit die GEMA definitiv die Nase vorn hat.

    3) Künstler A hat ein Stück unter CC Lizenz veröffentlicht, obwohl er Mitglied der GEMA ist.
    Somit ist das Stück definitiv ein GEMA-Titel. Die CC Lizenz ist ungültig! AUFPASSEN!

    4) Person X lädt ein Stück von Künstler C auf einem der vielen Musikportale hoch, obwohl Künstler C sie damit nicht beauftragt hat. Sie veröffentlicht dieses zuzüglich auch noch unter einem falschen Namen und gibt als Lizenz CC an. Für den User des Portals ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass es sich in Wahrheit um ein ganz anderes Stück handelt (ist mir auch schon passiert). Würde der User dieses Werk nun z.B. für’s Webradio oder ein YouTube-Video benutzen, so wäre dies der SuperGAU, denn es ist im Nachhinein nur schwer zu beweisen, dass man das Opfer einer Täuschung geworden ist.


    Somit halte ich fest, dass man sich – leider Gottes – auf die Angaben der Urheber/Künstler bzw. Uploaders nicht immer verlassen kann. Sehr viele haben überhaupt keine Ahnung von Recht und wissen gar nicht, was sie da tun. Die einen veröffentlichen einfach, weil das Internetportal XY ihnen die Möglichkeit dazu gibt, ohne sich Gedanken zum Thema Lizenzierung zu machen. Andere kommen in die Bedrängnis, dass sie ihren Titel vielleicht doch kommerziell vermarkten möchten, haben aber schon eine CC Lizenz (oder ähnliches) dafür ausgesprochen.
    Als jemand, der solche Werke nutzt (z.B. eben hier für’s Internetradio) ist man somit nie auf der sicheren Seite. Hier sind enorme Kenntnisse im Bereich der Musik gefragt um diese schwarzen Schafe selbst erkennen zu können. Deshalb gilt besonders bei neuen (einem selbst bisher unbekannten) Künstlern: Prüfen, prüfen, prüfen! Mit der Zeit entwickelt man ein Gespür dafür, welche Künstler ihre Lizenzen gescheit deklarieren und welche nicht. Ein ebensolches Vertrauen darf man aber niemals den Internetportalen gegenüber haben, da diese nur (und oftmals ungeprüft) die technische Plattform für die Veröffentlichung anbieten. Somit komme ich wieder zum Anfang zurück. Ich kann rein rechtlich niemals die Aussage treffen, dass man auf MyOwnMusic oder Soundcloud oder Jamendo oder was auch immer alles benutzen darf oder nicht. Ich muss immer den entsprechenden Einzelfall prüfen!



    ABER:
    Jetzt gibt es bestimmt einige von Euch, die sagen werden:

    „Aber ich kann doch bei Soundcloud oder Mixcloud komplette DJ-Mixes herunterladen.“
    „Aber ich kann es gibt doch Mashups ohne Ende, die sind doch auch legal!“
    „Aber Du hast doch schon selber inoffizielle Remixes und Bootlegs veröffentlicht.“
    Aber, aber, aber…

    All diese „aber“ bewegen sich an der Grenze der Legalität! DJ-Mixes, Mashups, infozizielle Remixe und Bootlegs sind beispielsweise eine Bearbeitung bestehender Werke. Deren Vervielfältigung und Aufführung unterliegt den Bestimmungen der GEMA sowie dem Urheberrecht.
    Kurzum: Veröffentliche ich einen DJ-Mix, ein Mashup, einen Remix oder ein Bootleg, dann verstoße ich gegen geltendes Recht. Der einzige Grund weshalb diese Kulturformen im Internet frei verfügbar sind, ist die Tatsache, dass sie zumeist „gedultet“ sind. Das macht sie aber noch lange nicht legal. Auch hier gilt: Wo kein Kläger, dort kein Richter.



    SCHLUSSWORT:
    Wenn es um Musik und insbesondere um Musik im Internet geht, dann habe ich mit und bei vielen Leuten die Erfahrung gemacht, dass das eigene Rechtsempfinden und die tatsächliche Rechtslage/Rechtsprechung meilenweit auseinander liegen. Es ist aber wichtig eben genau diese Rechtslage zu kennen! Nur so kann man sicher stellen, dass man bei – ich sag mal – offiziellen Dingen keine Fehler macht und für alles andere kann es auch mal ganz reizend sein, sich einfach nur in einer rechtlichen Grauzone (dafür aber auch recht unauffällig) zu bewegen.


    Zum Schluss aber auch noch ein Beispiel, wie es Dank der Möglichkeiten der neuen Medien auch in der Musikbranche abgehen kann.
    2014 veröffentlichte der damals 16jährige Alan Walker seinen Titel „Fade“ bei dem Internetlable „NCS – No Copyright Sounds“. Die Nummer wurde ein Internet-Hit und hat bis heute allein Auf YouTube über 100 Millionen Clicks.

    „NCS – No Copyright Sounds“ selbst kooperiert mit den großen Plattenfirmen und man wollte einen Weg finden, wie man Alan Walkers Musik kommerziell veröffentlichen konnte. So schrieb man einen Text dazu und ließ diesen einsingen. Aus „Fade“ wurde „Faded“. Ein weltweiter Nummer Eins Hit!


    Trotzdem steht „Fade“ weiterhin unter der NCS-Lizenz und darf z.B. auch für monetarisierte YouTube-Videos genutzt werden. In meiner Sendung „Hausarbeit“ lief Fade übrigens bisher in jeder Ausgabe.



    UPDATE
    Neuerdings können durch einen EU-Beschluss Künstler, die Mitglied er GEMA sind, auch einzelne Stücke unter CC veröffentlichen.
    netzpolitik.org/2013/eu-richtl…reative-commons-erlauben/

    Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Mitch van Hayden ()

  • Super informativ, und für mich als YouTube-Nutzer besonderst interessant mal hinter diesen ganzen "ist Erlaubt, oder eben auch nicht" Schwampf blicken zu können um ein gewisses Verständnis zu entwickeln.
    Womit ich aber nur meine es zu verstehen, nicht zu billigen.
    Denn die Contentmafia mischt sich so undurchsichtig auf YouTube ein, das eine Musikalische Untermalung seiner Videos zum Horrortrip werden kann, um das Video später allen zugänglich zu machen und nicht das es in einigen, oder sogar in allen, Ländern der Welt gesperrt wird.
  • Lallek schrieb:

    Super informativ, und für mich als YouTube-Nutzer besonderst interessant mal hinter diesen ganzen "ist Erlaubt, oder eben auch nicht" Schwampf blicken zu können um ein gewisses Verständnis zu entwickeln.
    Womit ich aber nur meine es zu verstehen, nicht zu billigen.
    Denn die Contentmafia mischt sich so undurchsichtig auf YouTube ein, das eine Musikalische Untermalung seiner Videos zum Horrortrip werden kann, um das Video später allen zugänglich zu machen und nicht das es in einigen, oder sogar in allen, Ländern der Welt gesperrt wird.
    Contentmafia! Das sagst Du was! Das richtig ärgerliche ist, dass YouTube sein System immer mehr verschlimmbessert. Ich bekomme Contenttreffer bei meinen Remixen, welche überhaupt nichts mit Bild und Ton zu tun haben. Das Einspruchsformular von YouTube enthält keine Option den Treffer als falschen Alarm zu melden, statt dessen muss ich damit leben, dass meine Remixes jetzt von anderen monetarisiert werden. Das nimmt aktuell immer mehr Überhand, wird auch von Verbrechern ausgenutzt und YouTube verschließt einfach die Augen.
    BTW: Ich bin schon lange der Meinung, dass wir eine weltweite Reform des Urheberrechts brauchen und international gleichmäßig gültige Standards schaffen müssen. Aber auf die Idee kommt im Lande des "Internet is Newland for us" ja keiner... :/
  • Mitch van Hayden schrieb:

    Das nimmt aktuell immer mehr Überhand, wird auch von Verbrechern ausgenutzt und YouTube verschließt einfach die Augen.
    Das musst du mir bitte erläutern, denn das blick ich mal so gar nicht. Wie kann ein Verbrechen auf YouTube umgesetzt werden durch monetarisieren von Musik??


    Mitch van Hayden schrieb:

    BTW: Ich bin schon lange der Meinung, dass wir eine weltweite Reform des Urheberrechts brauchen und international gleichmäßig gültige Standards schaffen müssen. Aber auf die Idee kommt im Lande des "Internet is Newland for us" ja keiner...
    Das würde aber bedeuten das die GEMA hier in DE nix mehr zu melden hat. Also keine abzocke von Kindergärten mehr, weil dort nach Noten Kinderlieder gespielt werden oder völlig überzogene Gebühren für Diskothekenbetreiber im fünfstelligen Bereich, und das pauschal und pro Monat.

    Ich bin mir schon bewusst das Musikkünstler von ihren Werken auch gerne was abhaben wollen was das Finanzielle betrift, in meinen Augen ist aber die GEMA dabei so als wenn du den Bock zum Gärtner machst.
    Was aber in Wahrheit der reine Anteil des Kuchens für den Künstler ist, und was sich "alle Anderen" in die Taschen stecken, sollte doch viel mehr dort der Hebel der gerechten Umverteilung des Gewinnes stattfinden und nicht dem Endkunden noch mehr Geld aus der Jacke lutschen.
    Wobei zu 100% davon auszugehen ist das die Mehreinnahmen auch wieder nur "den Anderen" zukommt und der Künstler wieder den Finger gezeigt bekommt.

    Aber ich verstehe schon worauf du hinaus willst. Leider wird das nichts werden bei den ganzen Gierlappen da draußen, die nur von einem Gedanken angetrieben werden: $$$$$$$$$$ !!!
  • Mitch van Hayden schrieb:

    Contentmafia! Das sagst Du was! Das richtig ärgerliche ist, dass YouTube sein System immer mehr verschlimmbessert. Ich bekomme Contenttreffer bei meinen Remixen, welche überhaupt nichts mit Bild und Ton zu tun haben. Das Einspruchsformular von YouTube enthält keine Option den Treffer als falschen Alarm zu melden, statt dessen muss ich damit leben, dass meine Remixes jetzt von anderen monetarisiert werden. Das nimmt aktuell immer mehr Überhand, wird auch von Verbrechern ausgenutzt und YouTube verschließt einfach die Augen.BTW: Ich bin schon lange der Meinung, dass wir eine weltweite Reform des Urheberrechts brauchen und international gleichmäßig gültige Standards schaffen müssen. Aber auf die Idee kommt im Lande des "Internet is Newland for us" ja keiner... :/
    Das hatten wir in Vergangenheit auch schon mit diversen Remixen und Chiptunes von Chris Hülsbeck auf unserem Kanal und ich hörte sogar von Content-Treffern, die auch nach seinem Rückzug aus der GEMA gemeldet wurden. Aus diesem Grund verwenden wir mittlerweile nur noch eigene Remixe bzw. Musik die in Auftrag gegeben wurde oder verzichten komplett darauf. Es gibt zwar noch viele musikuntermalte Videos bei uns, die aber mittlerweile nur noch auf Musikstücke aus der Demoszene reduziert wurden denn selbst bei über 25 Jahre alten Spielemusikstücken gibt es nach wie vor immer mal Probleme.

    Für das Einspruchsformular von YouTube sollte man in jedem Fall einen eingescannten Vertrag bereit halten, den man ggf. einreichen kann. Im Falle von den von @CZ-Tunes angefertigten Stücken habe ich sowas griffbereit. Das es in den meisten Fällen nichts bringt oder die Rechtsabteilung von YouTube sich einfach nicht mehr meldet und die betroffenen Videos nicht mehr monetarisiert liegt einzig und alleine daran das sie einfach nicht mehr hinterher kommen. Manchmal hat man Glück und die Beanstandung verschwindet bereits nach wenigen Tagen aber manchmal tut sich danach gar nichts mehr. So oder so ist das System mehr als verbesserungswürdig.

    Passend dazu hier mal ein ZDF-Artikel, der heute veröffentlicht wurde: heute.de/politik-diskutiert-ue…n-zeitalter-43242994.html
    Ich bin der Musikant mit Taschenrechner in der Hand.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von PARALAX ()

  • Lallek schrieb:

    Das musst du mir bitte erläutern, denn das blick ich mal so gar nicht. Wie kann ein Verbrechen auf YouTube umgesetzt werden durch monetarisieren von Musik??
    Beispiel:
    Man nehme eine freie Sample-Sammlung welche auch Loops enthält oder eine frei Sammlung an kurzen Musikstücken, welche man im Internet extra für YouTube herunterladen kann. Dann meldet man diese Sammlung bei YouTube als seine eigene an. Die Wahrscheinlichkeit, dass es Videos mit diesen Sounds/Stücken gibt, ist recht hoch. YouTube kontrolliert nicht, ob man wirklich der Rechteinhaber ist und schon ist man im Geschäft. AdSense Konto eingerichtet und Werbeeinnahmen kassieren. = ABZOCKE
    trendblog.euronics.de/tv-audio…zocker-freuen-sich-15843/

    Einfach mal bei YouTube nach "youtube content id abzocke" suchen. Hab letztens ein Video gesehen, wo jemand aus der Lib eines Apple-Schnittprogramms einen Sound benutzt hat, der dann angeblich von einer dritten Person stammt die alle Recht daran hält. Absurd sowas!

    Ich hab z.B. bei meinem HeliJagd-Remix einen Treffer für den Helicopter-Sound am Anfang. Dieser stammt von einer Sample-Sammlung von Lucasfilm und ILM, welche speziell für Sounddesigner erstellt wurde und bei jedem großen Musikhändler gekauft werden kann. Der Treffer lautet aber auf The Orchard Music im Auftrag von Hot Ideas. Die sind nicht Urheber der Sound-Sammlung sondern nur Vertrieb. Abgesehen davon, wenn ich mir jeden scheiß Sound schützen lassen kann, wie lange dauert es bis ich mir den Duft einer Rose schützen lassen kann? Oder ein einzelnens Wort?
  • Okay, jetzt hats geklingelt.

    Den Rest werde ich mir bei Zeiten mal genauer ansehen (Link und die empfohlene Suche auf YouTube), denn mir scheint das ist ein wenig umfangreicher.
    Aber hab Dank für deine Kurzversion.
    Und um das mal mit meiner Grobschlächtigen Ausdrucksweise zusammenzufassen, Fahrt zur Hölle ihr Geldgeilen YouTubepisser.