Tag.
Übelst wichtig ist mir das Lied zwar nicht, aber es hat bei mir ein paar Fragen aufgeworfen, die man vielleicht mal diskutieren könnte.
1) Scope von Radio-PARALAX.
Es handelt sich um ein Remix von einem Stück aus einem PC-Spiel -- u.U. also nicht besonders retro. Andererseits ist's ein DOS-Spiel... hmm...
2) Rechtliches
2.1) Deutscher Post-Hitler-Blödsinn
Es wird hierzulande strafrechtlich sanktioniert, "verfassungsfeindliche Symbole" zu verwenden, öffentlich einen Hitlergruß zu vollziehen und lauter anderes Zeug. (In meinen Augen Blödsinn, aber es ist nun mal Gesetz.)
In Dokumentationen, Spielfilmen etc. jedoch wird genau das getan -- wo also bitte ist die schwammige Grenze?
Nicht, dass in dem Lied so etwas vorkommt (ist ja nur akkustisch), aber wer weiß, was man nicht so alles nicht darf...
2.2) Indizierung
Keine Ahnung, ob eine Indizierung befristet ist, oder nicht. Jedenfalls: Wenn das Spiel immer noch indiziert ist, ist Werbung dafür nicht erlaubt (keine Straftat, aber bußgeldfähig), und ein Abspielen des Lieds könnte als Werbung interpretiert werden.
Auf frohes diskutieren und spekulieren
Heinz
Übelst wichtig ist mir das Lied zwar nicht, aber es hat bei mir ein paar Fragen aufgeworfen, die man vielleicht mal diskutieren könnte.
1) Scope von Radio-PARALAX.
Es handelt sich um ein Remix von einem Stück aus einem PC-Spiel -- u.U. also nicht besonders retro. Andererseits ist's ein DOS-Spiel... hmm...
2) Rechtliches
2.1) Deutscher Post-Hitler-Blödsinn
Es wird hierzulande strafrechtlich sanktioniert, "verfassungsfeindliche Symbole" zu verwenden, öffentlich einen Hitlergruß zu vollziehen und lauter anderes Zeug. (In meinen Augen Blödsinn, aber es ist nun mal Gesetz.)
In Dokumentationen, Spielfilmen etc. jedoch wird genau das getan -- wo also bitte ist die schwammige Grenze?
Nicht, dass in dem Lied so etwas vorkommt (ist ja nur akkustisch), aber wer weiß, was man nicht so alles nicht darf...
2.2) Indizierung
Keine Ahnung, ob eine Indizierung befristet ist, oder nicht. Jedenfalls: Wenn das Spiel immer noch indiziert ist, ist Werbung dafür nicht erlaubt (keine Straftat, aber bußgeldfähig), und ein Abspielen des Lieds könnte als Werbung interpretiert werden.
Auf frohes diskutieren und spekulieren
Heinz